Sehr geehrte Vereinsmitglieder,
die Mitgliederversammlung des SV Wettelsheim über das Jahr 2020 findet statt am
Freitag, 09.07.2021, 19 Uhr im Sportheim Wettelsheim.
Die Tagesordnungspunkte sind
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bekanntgabe des Protokolles der letzten Mitgliederversammlung mit anschließender Beschlussfassung
3. Bericht des Vorstandes und des Schriftführers
4. Bericht des Kassiers und der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes und des Kassiers
6. Bericht der Spartenleiter
7. Satzungsänderungen
8. Ehrungen
9. Anträge
10. Ende der Mitgliederversammlung
Folgende Änderungen sind in unserer Satzung vom 09.11.1985 angedacht:
§ 14: Mitgliederversammlung, Punkt 2:
Die Einberufung hat unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder durch Veröffentlichung im „Treuchtlinger Kurier“ und im „Altmühl-Boten“ zu erfolgen.
Änderung wie folgt:
Die Einberufung hat unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder durch Veröffentlichung in der örtlichen Tageszeitung zu erfolgen.
§ 18: Gemeinnützigkeit, Punkt 7:
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereines an den BLSV.
Änderung wie folgt:
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, fällt das Vermögen des Vereines an den BLSV (Bayerischer Landes-Sportverband e.V.), der dieses unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Anträge zur Tagesordnung müssen dem Vorstand schriftlich mit Begründung spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Eure Vorstandschaft